Teilnahmebedingungen für den Kurs

Teilnahmebedingungen für den Kurs
Ferngymnasiumabschluss-und Hochschulzugangsprüfung YÖS

1- Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular und ist mit dessen Unterzeichnung einschließlich dieser Teilnahmebedingungen rechtverbindlich. Das Anmeldeformular muss spätestens zum ersten Unterricht ausgefüllt
und unterschrieben abgegeben werden.
2- Es gelten die oben ausgewiesenen Gebühren. Nach Anmeldung werden dem Teilnehmer eine Anmeldebestätigung sowie ein verbindlicher Zahlungsplan übergeben. Die Kursgebühren sind entsprechend diesem Zahlungsplan monatlich im Voraus am ersten Werktag des jeweiligen Kalendermonats zur Zahlung fällig. Die Bezahlung
erfolgt per Lastschrifteinzug, bar oder per Überweisung bzw. Dauerauftrag.
3- Der Unterricht findet an jedem Wochenende statt. Die wählbare Mindestunterrichtsdauer beträgt 6 Stunden pro
Wochenende. Für Kursteilnehmer, die sowohl samstags als auch sonntags am Unterricht teilnehmen möchten,
beträgt die Unterrichtsdauer mindestens 12 und höchstens 20 Stunden pro Wochenende. Nach jeder Prüfungsphase kann die Bildungsakademie München die Schüler für ein Wochenende beurlauben. In solch einem Fall
werden die Teilnehmer rechtzeitig durch die Bildungsakademie München informiert.
4- Der Inhalt des Unterrichts wird jedes Jahr abhängig von den Prüfungsterminen neu gestaltet und den Teilnehmern zu Beginn des Schuljahres mitgeteilt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Nachhilfelehrer besteht nicht.
5- Für versäumten Unterricht gibt es grundsätzlich keine Kostenminderung oder -rückerstattung. Die Kosten fallen
somit auch bei Nichtanwesenheit an und können ausschließlich in besonderen medizinisch bedingten Ausnahmesituationen (wie Operationen) und nur nach Vorlage eines Krankenhaus-Attests zurückerstattet werden. Die Bildungsakademie München ist nicht verpflichtet, einen Ersatztermin für versäumten Unterricht anzubieten. Des Weiteren besteht keine Pflicht, den/die Erziehungsberechtigten bzw. den Vertragspartner über die Nichtanwesenheit zu informieren. Den Kursteilnehmern steht es frei, den versäumten Unterrichtsstoff in den Räumen der
Bildungsakademie München e. V. selbständig nachzuarbeiten.
6- Die Anmeldung erfolgt verbindlich für die Mindestlaufzeit von einem Schuljahr. Das Ende der Mindestlaufzeit richtet sich nach dem Zeitpunkt der letzten abzulegenden Prüfung. Das Datum der Prüfungen variiert jedes
Jahr und wird den Schülern mitgeteilt, sobald die Termine feststehen.
7- Eine ordentliche Kündigung ist durch beide Seiten erstmals zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (gem. Ziffer
8) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich. Für eine Kündigung zum Ablauf der Mindestlaufzeit muss die Kündigung somit spätestens am Ende des Monats vor der letzten Prüfung erfolgen. Unberührt bleibt das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bei schweren Vertragsverstößen.
Für die Wirksamkeit der Kündigung bedarf es der Schriftform. Solange keine schriftliche Kündigung vorliegt,
bleibt der Vertrag erhalten und die Kursgebühren müssen nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen bezahlt
werden.
8- Ich habe die Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiere jeden der Punkte. Mir sind die rechtlichen Konsequenzen und die entstehenden Gebühren bewusst. Insbesondere ist mir bewusst, dass der Vertrag verbindlich
für ein ganzes Schuljahr geschlossen wird und vorher nicht ordentlich kündbar ist, weshalb die Kursgebühren für
ein Jahr auch bei Nichterscheinen anfallen.

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